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Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:

Feindrahtwerk Adolf Edelhoff GmbH & Co. KG
Am Großen Teich 33
58640 Iserlohn

Tel.: +49 23 71/43 80-0
E-Mail: info@edelhoff-wire.de

Geschäftsführer:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Björn Söndgerath

USt-IdNr.:
DE 125574417

Steuer-Nr.:
328/5712/0191

Sitz Iserlohn, Reg.-Gericht Iserlohn HRA 49

persönlich haftende Gesellschafterin:
Edelhoff Verwaltungsges. mbH, Sitz Iserlohn,
Reg.-Gericht Iserlohn HRB 208

Gestaltung, Konzeption & Umsetzung:

dk communications GmbH & Co. KG
Holzener Weg 8
59759 Arnsberg

Bild- & Videomaterial:
© Bild: Lena Balk, 30480699, Adobe Stock
© Bild: progressman, 755174066, Adobe Stock
© Bild: n.d.vector, 18562001_86, Freepik
© Bild: Алексей Кочев, 275798133, Adobe Stock
© Allgemeine Bilder Feindrahtwerk Adolf Edelhoff GmbH & Co. KG
© Video: Dabarti, 209641086, Adobe Stock
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Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Hinweise (wie z.B. Korruption, Bestechung, Kartellverstöße, Exportverstöße, Diebstahl, Betrug, Verstöße gegen die Menschenrechte, Umweltdelikte, etc.) zu geben oder Compliance-Verstöße zu melden:
Per E-Mail unter hinweisgeber@edelhoff-wire.de, oder telefonisch unter der +49 2371 4380 571.

Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle wird von der Personalabteilung dargestellt, in Person Fr. Cornelia Hoffmann-Lemmerz, sowie Fr. Jennifer Richartz. Zudem gibt es einen neutralen, externen Ombudsmann. Diese zuständigen Personen handeln unparteiisch. Sie sind unabhängig und im Rahmen der Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren nicht an Weisungen gebunden. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Hinweisgeber/-innen haben mit den oben aufgeführten Meldewegen die Möglichkeit, Verstöße so zu melden, dass sie im Regelfall am schnellsten untersucht und abgestellt werden können, um so auch Schaden abzuwenden.
Deshalb sollten Sie als Hinweisgeber/-in in den Fällen, in denen wir intern gegen den Verstoß vorgehen können, die Meldung an eine der o.g. Meldestellen bevorzugen

Hinweisgeberschutz
Wer gutgläubig einen Hinweis abgibt, darf aufgrund der Tatsache, dass er eine solche Meldung gemacht hat, nicht mit Sanktionen belegt oder auf sonstige Weise benachteiligt werden. Feindrahtwerk Edelhoff GmbH& Co. KG ergreift Maßnahmen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren.

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