Die für die Beschichtung der ae-aqua Produkte genutzte, patentierte AGXX-Technologie erzeugt als Wirkstoff sogenannte freie Radikale, die sich aktuell noch im Zulassungsverfahren der europäischen Biozidbehörde ECHA befinden.
Aktuell können entsprechende Produkte bereits (gemäß Artikel 93 BPR) eingesetzt werden, sofern u. a. der Hersteller als Lieferant gemäß Artikel 95 BPR gelistet ist.
FAE hat im November 2023 vom Dossierinhaber Heraeus einen „Letter of Access“ erworben und damit für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen.
Die ae-aqua Produkte können nun nicht nur heute durch die noch gültige Altwirkstoffverordnung, die bis zur Zulassung durch die ECHA die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit sicherstellt, sondern auch in Zukunft sicher und problemlos verwendet werden.